Baukindergeld: Frist endet am 31.12.2020
Bis zum Jahresende müssen Sie sich das Baukindergeld sichern. Erst in der nächsten Legislaturperiode soll über eine Verlängerung entschieden werden. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet.
Notarvertrag oder Baugenehmigung maßgebend
Bis zu der Frist am 31.12.2020
- muss beim Kauf einer Wohnung der notarielle Kaufvertrag unterschrieben sein.
- muss beim Bau einer Wohnung die Baugenehmigung vorliegen.
- muss bei einem lediglich anzeigepflichtigen Bauvorhaben die Anzeige erfolgt sein und mit dem Bau begonnen werden dürfen.
Wer den Bau einer Wohnung plant, muss den Bauantrag nun zügig einreichen. Es reicht nicht, den Bauantrag kurz vor Jahresende zu stellen, denn dann wird die Baugenehmigung erst im kommenden Jahr erteilt.