Inflationsausgleichsprämie zahlbar bis Ende 2024
Auch das gesamte Jahr 2024 besteht für Arbeitgeber noch die Möglichkeit, die Inflationsausgleichsprämie an ihre Arbeitnehmer zu zahlen. Die Frist zur Zahlung endet am 31.12.2024.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz muss berücksichtigt werden. Es dürfen nicht willkürlich Arbeitnehmer ausgeschlossen werden, ohne dass ein Sachgrund vorhanden ist. Im Fokus der Sozialversicherungsprüfung stehen vor allem Unternehmen, bei denen der sozialversicherungspflichtig angestellte Ehegatte die Prämie erhält und alle anderen Arbeitnehmer nicht.