Steuertipp August 2021
Umsatzsteuer beim Tierwohl-Preisaufschlag Die bisherigen ITW-Zahlungen im Rahmen des noch bis 30.06.2021 praktizierten sogenannten „Fondsmodells“ unterliegen nach dem BMF-Schreiben vom 12.08.2015 als sonstige Leistung der Trägergesellschaft an die beteiligten Tierhalter dem Regelsteuersatz von 19 % und nicht der Umsatzsteuerpauschalierung. Nun…