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Steuertipp Februar 2023

Preisbremse bei Flüssiggas

Haushalte und Betriebe, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Beantragt und abgewickelt werden soll das im jeweiligen Bundesland. Mit Berlin startet am 31. Januar 2023 das erste Bundesland die Heizkostenhilfe. Berechtigte müssen dafür Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist, dass sich der Preis im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt hat – ab dann können Sie mit einer Erstattung rechnen. Die errechnete Entlastung muss die Bagatellgrenze in Höhe von 100 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit überschreiten. Bis jetzt (Stand 30. Januar 2023) ist das aber noch nicht in NRW in die Tat umgesetzt, Ansprüche können Sie darum in diesem Bundesland noch nicht stellen.

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