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Steuertipp August 2023

Keine Besteuerung von Gaspreishilfen?

Im aktuellen Entwurf eines Wachstumschancengesetzes wird vorgeschlagen, auf die Besteuerung von Gaspreishilfen (sog. Dezemberhilfe 2022) angesichts der Vollzugsaufwände der Finanzverwaltung und der zu erwartenden Steuermehreinnahmen zu verzichten. 

Ursprünglich sollten die Gaspreishilfen Besserverdienende versteuern. Nunmehr wird an der Besteuerung der Gaspreishilfen nicht festgehalten. Der Hintergrund ist, dass allein für die Dezemberhilfe Gas in 2022 ein Aufwand von rund 261 Mio. Euro einem Einnahmepotenzial von max. 140 Mio. Euro gegenübersteht. 

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