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Steuertipp August 2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Zum 01.11.2024 soll mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) begonnen werden. Die Vergabe soll 2026 abgeschlossen sein. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Nummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die W-IdNr. zu, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Wer bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, wird diese zur W-IdNr.

Kleinunternehmer (Umsatz bis 22.000 € im Vorjahr) und pauschalierende Landwirte, denen bis zum 30. 09. 2024 keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, erhalten vom Bundeszentrale für Steuern eine W-IdNr.

Künftig gibt es drei Identifikationsnummern:

  1. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.) für Umsatzsteuerzwecke,
  2. die Wirtschaft-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige,
  3. die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für alle anderen.

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