Reform der Grundsteuer
Die neue Grundsteuer tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dann wird die Grundsteuer neu berechnet. Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022.
Bundesweit müssen Finanzämter nun den gesamten Grundbesitz – auch in der Land- und Forstwirtschaft – neu bewerten und neue Messbeträge festsetzen. In Nordrhein-Westfalen werden zum Frühjahr 2022 alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt ein Informationsschreiben erhalten, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen für das Ausfüllen der elektronischen Erklärung hervorgehen. Die Abgabe ist ab Juli 2022 über das Portal ELSTER möglich. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Übermittlung Ihrer Grundstücks- und Immobilienwerte. Wir werden uns zeitnah an Sie wegen der benötigen Zusatzinformationen wenden.
Zur Erstellung der Erklärungen werden Kopien von Grundbuchauszügen und Flurkarten benötigt. Ferner sind Angaben zu Wohn- und Nutzflächen und, sofern vorhanden, von den Bruttogrundflächen erforderlich. Diese Unterlagen können Sie bereits vorab für die spätere Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zusammenstellen.