Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss
Die Verständigung zwischen Bundestag und Bundesrat auf Änderungen im Wachstumschancengesetz lässt auf sich warten. Die Beratungen sollen Anfang 2024 fortgesetzt werden. Vermutlich können deshalb pauschalierende Landwirte auch in 2024 unverändert die Vorsteuerpauschale i. H. v. 9,0 % ansetzen. Dem Vernehmen nach soll eine rückwirkende Einschränkung der Vorsteuerpauschale von 9 % auf 8,4 % zum 01.01.2024 unzulässig sein.