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Steuertipp Juli 2023

Entschädigungszahlungen beim Stromnetzausbau

Beim Stromnetzausbau werden an Land- und Forstwirte aufgrund der zu verlegenden Erdkabel oder Errichtung von Strommasten für Überspannungsleitungen (Dienstbarkeits-)Entschädigungszahlungen geleistet. Zusätzlich wird auch ein Beschleunigungszuschlag gezahlt.

Nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung werden die nebeneinander gezahlten Entschädigungsleistungen einheitlich beurteilt. Die gesamte Entschädigung ist für die dauerhafte Duldung der Nutzung des Grundstücks zur Errichtung einer Stromtrasse (Erdkabel, Strommast, Überspannungsleitung) als zeitraumbezogene Gegenleistung anzusehen.

Diese Zahlung kann bei bilanzierenden Landwirten über 25 Jahre durch Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten verteilt werden. Auch im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann eine Verteilung über 25 Jahre erfolgen.

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