Degressive Abschreibung verlängert
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Maschinen und Betriebsvorrichtungen soll nach dem Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes bis Ende 2022 verlängert werden. Die degressive Abschreibung ermöglicht zusätzlich zur Sonderabschreibung von 20 % eine 25 %ige AfA (Absetzung für Abnutzung).