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Steuertipp Mai 2022

Weiteres Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat die Umsetzung folgender Maßnahmen beschlossen:

Energiepreispauschale
Erwerbstätige, Selbstständige und Landwirte erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300,00 €. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Kinderbonus
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100,00 €. Die Zahlung soll ab Juli 2022 erfolgen. Der Bonus wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.

Absenkung der Energiesteuer
Für die Monate Juni bis August 2022 ist vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt 30 Cent je Liter, für Diesel 40 Cent je Liter. Die Agrardieselentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt unverändert mit 0,2145 €/Liter fort.

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