Kosten für Schutzmasken und Antigen-Selbsttests
Aufwendungen für den Erwerb von Schutzmasken zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und für Antigen-Selbsttests, die Land- und Forstwirte im eigenbetrieblichen Interesse angeschafft haben, stellen voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Hierunter fallen auch die Aufwendungen für die Anschaffung von Schutzmasken und Antigen-Selbsttests, die land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer anschaffen. Fehlt es aber an einer betrieblichen Veranlassung, sind die Aufwendungen als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig (OFD Frankfurt vom 23.6.2021).