Überlassung von Wohncontainern an Erntehelfer
Die entgeltliche Unterbringung von Erntehelfern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes fällt nicht unter die Umsatzsteuerpauschalierung. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Steuersatz anzusetzen ist, 19 % oder 7 %.
Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums ist ein ermäßigter Steuersatz von 7 % anzusetzen, der nicht nur für die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden gilt, sondern auch bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Erntehelfern.