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Steuertipp September 2022

Neues zu Minijobs

Für Aushilfen, die Sie regelmäßig an einem oder zwei Tage die Woche das ganze Jahr über im Betrieb beschäftigen, kommt eine sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigung nicht in Frage. Hier müssen Sie auf die geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die sog. Minijobs, zurückgreifen.

Ab dem 01.10.2022 ist zu beachten, dass sich das monatliche Minijob-Gehalt durch Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf monatlich 520,00 € erhöht. Die Minijobgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen, die zurzeit bei 12,00 Euro pro Arbeitsstunde liegen.

Beginnt eine Beschäftigung vor dem 01.10.2022, müssen Sie bei der voraussichtlichen Jahresprognose zu Beginn der Beschäftigung weiterhin den Jahreswert von 5.400,00 € (12 x 450,00 €) ansetzen. Für Prognosen ab dem 01.10.2022 ergibt sich unter Beachtung der neuen Verdienstgrenze von 520,00 € im Monat eine Jahresverdienstgrenze von max. 6.240,00 € (12 x 520,00 €).

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