Kirchensteuer-Kappung
Der Kirchensteuersatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 9 % der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Kirchenmitglieder mit einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen können von der Kirchensteuer-Kappung profitieren. Der Kappungssatz ist je nach Bundesland und Kirche unterschiedlich. Der Kappungssatz liegt in NRW bei der katholischen Kirche bei 4 % und bei der evangelischen Kirche bei 3,5 %. Die Kappung muss bei der zuständigen Kirchenbehörde unter Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides (formlos) beantragt werden.
In Nordrhein-Westfalen lohnt der Antrag z.B. bei der evangelischen Kirche nur bei sehr hohem Einkommen (Ledige ab 290.000 Euro/Verheiratete ab 580.000 Euro).